Wichtige Punkte vor dem Urlaub berücksichtigen

Vierbeiner sind nicht auf allen Jagdreisen pauschal erlaubt. Hier ist das Auswärtige Amt ein geeigneter Ansprechpartner. Über die Ländersuche finden Sie in den Einreise- und Zollbestimmungen die notwendigen Informationen.

Grundsätzlich sollte vor dem Urlaub abgewogen werden, ob der Aufwand und die Strapazen für Hund und Mensch vertretbar sind. Lange Reisen per Auto, Bahn, Schiff oder Flugzeug sind Stress für den Hund. Große Hitze und ungewohnte Umgebung in Hotel oder Ferienwohnung können für ein Unwohlsein bei Ihrem Hund sorgen. Experten gehen davon aus, dass jeder sechste Hund unter der Reisekrankheit leidet.

Ein Besuch beim Tierarzt Ihres Vertrauens ist vor jeder Urlaubs- und Jagdreise Pflicht. Hierbei sollte auf eine gute Konstitution und Reisefähigkeit des Hundes geachtet werden. Ihr Tierarzt wird Sie ausführlich informieren. Bei Bedarf wird er Ihnen geeignete Medikamente für den Hund mitgeben oder den Rat äußern, den Hund besser zu Haus zu lassen.

Hunde-Einreisebestimmungen im gewünschten Urlaubsland


Heimtierausweis:
 Sie sollten sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die aktuellen Bestimmungen des Landes informieren. Auskunft geben das Auswärtige Amt, die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Urlaubslandes. Lassen Sie sich die Bestimmungen schriftlich geben. Hunde müssen laut EU-Verordnung Nr. 576/2013 über die "Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken" zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein (ISO-Norm 11784 oder 11785).

Entspricht der Chip nicht der Norm, muss der Hundehalter ein entsprechendes Lesegerät bei sich führen. Seit Juli 2011 ist es Pflicht, neu gekennzeichnete Hunde mit einem Mikrochip gemäß ISO-Norm 11784 auszustatten. Erst nach dieser eindeutigen Identifikation des Hundes darf die notwendige Tollwut-Impfung vorgenommen werden.

Für Reisen innerhalb der EU-Länder ist die Tollwut-Impfung notwendig und ist in den Heimtierausweis einzutragen. Der blaue Ausweis ist im Dezember 2014 erneuert worden. Dieser soll den illegalen Handel mit Hund, Katze und Frettchen eindämmen und regelt unter anderem die Bestimmungen der Tollwut-Impfung. Bereits vor dem 29. Dezember 2014 bestehende Ausweise behalten ihre Gültigkeit, solange der Hund lebt. Dieser Heimtierausweis ist zwingend auf jeder Reise mitzuführen.

Tollwut-Impfung: Die deutsche Tollwut-Verordnung ist der EU-Verordnung Nr. 576/2013 angepasst worden. Die Tollwut-Impfung ist das ganze Jahr über wichtig für Ihren Vierbeiner und für die anstehende Urlaubsreise ein Muss. Ein Hund/Welpe darf frühestens ab der zwölften Woche geimpft werden. Diese Impfung ist nach 21 Tagen gültig. Die Hersteller empfehlen die erste Tollwut-Impfung des Hundes zu wiederholen. Diese ist dann ab sofort gültig. Erfüllt der mitreisende Welpe diese Anforderungen nicht, kann eine Genehmigung von den Mitgliedstaaten eingeholt werden. Hierbei ist eine Erklärung zu unterzeichnen, dass der Welpe bis dato keinen Kontakt zu in freier Wildbahn lebenden, für Tollwut empfänglichen Tierarten gehabt hat. Ist der Welpe noch vom Muttertier abhängig und die Hündin begleitet ihn, muss per Heimtierausweis nachgewiesen werden, dass die Hündin vor dem Werfen einen Tollwut-Schutz erhalten hat.

Pro Person dürfen maximal fünf Hunde, Frettchen oder andere Heimtiere in den Urlaub im Ausland mitgeführt werden. Der Zweck der Mitnahme darf nicht den Handel beziehungsweise den Besitzerwechsel beinhalten. Für diese Zwecke gibt es gesonderte Bestimmungen.

Die vorab genannten EU-Einreisebestimmungen gelten für die meisten EU-Länder. Zusätzlich verlangen einige EU-Länder gesonderte Anforderungen hinsichtlich der Echinococcus (Bandwürmer)- und antiparasitärer Behandlung. Außerdem gibt es Einreisebeschränkungen für bestimmte Hunderassen sowie die Leinen- und/oder Maulkorbpflicht.

Bei der Einreise in Nicht-EU-Staaten gelten andere, oft verschärfte Bestimmungen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Wiedereinreise nach Deutschland. Aus einem Nicht-EU-Staat bedeutet dies die Einreise in die EU. Hierbei gelten unter anderem die EU-Verordnung Nr. 576/2013 und die Durchführungsverordnung 577/2013 des Europäischen Parlamentes und Rates. 
Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
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Viele Reise- und Jagdreise-Veranstalter haben Hotel und Ferienhaus an Hund, Herrchen und Frauchen angepasst. Kontakte und Adresse für den Urlaub mit Jagdhund finden Sie online, in jagdlichen Fachmagazinen sowie auf Jagd- und Reisemessen.

Urlaub mit Jagdhund – die Reise-Checkliste:

Im Folgenden stellen wir Ihnen eine ausführliche Checkliste für Ihren Urlaub zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass jeder (Jagd-) Hund verschieden ist und wir deshalb keine Vollständigkeit der Checkliste garantieren können.

Papiere:

  • Impfpass
  • EU-Heimtierausweis
  • Versicherungsnummer und Anschrift der Hundehaftpflicht
  • Grenzpapiere
  • Hundemarke
  • Halsung mit aktueller Handynummer

Wichtig: Bitte informieren Sie sich immer über die aktuellen Landes-Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubsortes.

Hunde-Notfall-Set und Medizin:

  • Kohletabletten gegen Durchfall
  • Desinfektionspray
  • Ohren- und Augentropfen
  • Floh- und Zeckenmittel
  • Zeckenzange/Pinzette
  • Verbandsmaterial
  • Antibiotika (Tierarzt!)
  • Medikamente, die der Hund regelmäßig bekommen muss
  • Fieberthermometer
  • Einweghandschuhe

Futter und sonstiges für den Jagdhund:

  • Trocken- und Nassfutter
  • Leckerli
  • frisches Trinkwasser und Reisewassernapf
  • Dosenöffner
  • Kotbeutel/Schaufel
  • Hundedecke und Hundekörbchen
  • Hundebürste
  • Handtuch für den Hund
  • Jagdhundeleine ggf. Schleppleine und Nachsuchenriemen
  • Geräte für die Hundeortung
  • Sauen-Schutzweste 
  • Hundekiste

Tag der Abreise:

  • vor der Abreise ausgiebig spazieren gehen
  • keine großen Mengen füttern
  • Hundekiste vorbereiten und sichern

Auf der Fahrt:

  • regelmäßig Pausen machen (alle 2-3 Stunden)
  • für gute Luftzirkulation sorgen
  • in den Pausen Wasser anbieten
  • direkte Sonneneinstrahlung vermeiden

Urlaub mit dem Jagdhund gut überstanden

Wieder zuhause angekommen sollten Sie Ihren Hund auf jeden Fall erneut untersuchen lassen. Ferne Länder bedeuten fremde Krankheiten und Parasiten. Schon eine Blutprobe bringt Klarheit und Sicherheit über den Gesundheitszustand Ihres Hundes. Eine Behandlung gegen Bandwürmer sollte nach 4 und nach 8 Wochen erfolgen. Diese Nachuntersuchung kommt nicht nur Ihrem vierbeinigen Jagdhelfer zugute, sondern auch Ihnen selbst.